Gesetze und Verordnungen

Für den Bereich des Klima- und Umweltschutzes und der Förderung Erneuerbarer Energien existiert eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigsten im Überblick:

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012)

Mit dem EEG verfolgt die Bundesregierung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung. Die Nutzung fossiler Energieträger soll verringert, die Nutzung Erneuerbarer Energien soll forciert werden. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mindestens 35 %, bis zum Jahr 2030 mindestens 50% betragen. Um dies zu erreichen wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung durch Einspeisevergütungen staatlich gefördert. Gefördert wird im Einzelnen die Stromerzeugung durch Wind, Biomasse, Solarstrahlung, Wasserkraft und Geothermie.

Im Zuge der Energiewende wurde auch das EEG umfassend neu gefasst. Die ab dem 01.01.2012 geltende Fassung finden sie unter: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012.pdf.

Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden, gelten grundsätzlich die Vorschriften des EEG 2009 weiter. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eeg_2009/gesamt.pdf

Als wichtige Ergänzung zum EEG existiert die Biomasseverordnung, mit der festgelegt wird, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das im Sommer 2008 verabschiedete und zuletzt im Frühjahr 2011 geänderte EEWärmeG ist Bestandteil des Gesamtkonzepts der Bundesregierung, eine nachhaltige, sichere und kostengünstige Energieversorgung für die Zukunft sicherzustellen. Es soll den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöhen. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Verpflichtung ausgesprochen, für die Energieversorgung von Neubauten auf Erneuerbare Energien zurückzugreifen. Für öffentliche Bestandsgebäude gelten die Verpflichtungen seit der letzten Gesetzesänderung zudem bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen. Um die Verpflichtungen finanziell abzufedern wird das Gesetz durch diverse Förderprogramme flankiert.
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf 

Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung, Verordnungen zur Energieeinsparung, wie z.B. die Energieeinsparverordnung zu erlassen.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eneg/gesamt.pdf 

Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)

Die EnEV hat 2002 die Wärmeschutzverordnung sowie die Heizungsanlagenverordnung abgelöst und wurde auf Grundlage des EnEG erlassen. In der seit 2009 geltenden aktuellen Fassung hat es zum Ziel, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Hierzu wurden bspw. Pflichten eingeführt, bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen, Klimaanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden regelmäßig warten zu lassen oder den Energieanteil von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden einzubeziehen.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enef_2007/gesamt.pdf  

Die neue Energieeinsparverordnung 2012 wird im Jahr 2012 beschlossen werden und voraussichtlich ab dem 01.01.2013 Geltung haben.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Im Interesse von Klimaschutz und Energieeinsparung soll die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, also der gleichzeitigen Gewinnung von Strom und Wärme in Heizkraftwerken, weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck werden mit dem KWKG seit 2002 bzw. 2009 die Modernisierung und der Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und der Aus- und Neubau von Wärmenetzen staatlich gefördert. Ziel ist es, einen Anteil von 25 % an der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen.

Den vollständigen Gesetzestext in der seit Juli 2011 geltenden Fassung finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kwkg_2002/gesamt.pdf 

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