Luftdichtheitsnachweis (Blower-Door-Messung)

Durch die Blower-Door-Messung (Differenzdruck-Messverfahren) wird nachweislich die Luftdichtheit der Gebäudehülle oder bestimmten Gebäudeteile kontrolliert. Diese geschieht über einen Ventilator, der in dem zu untersuchenden Gebäude zunächst einen Unter-, später einen Überdruck erzeugt. Über das Mess-Equipment werden die Differenzdrücke gemessen und daraus die Luftdichtigkeit des Gebäudes bestimmt. Diese Größe ist signifikant für den errechneten Energiebedarf und den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes im "Betrieb". Die beinhaltete Leckageortung und Dokumentation wird konventionell (Rauchröhrchen, Anemometer) oder mit Hilfe der IR-Thermografie durchgeführt.

Mittlerweile fordert die KfW für die Gewährung der meisten Förderprogramme eine Luftdichtigkeitsmessung.

Wir bieten Ihnen die Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle gemäß DIN EN 13829 als Abnahmeprüfung und baubegleitende Qualitätskontrolle an.

Diese Dienstleistung führen wir gemeinsam mit der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) durch, wir beraten Sie gerne.

 

Ihr Ansprechpartner:

Sabine Kunkel
tel 069 21384104
e-mail E-Mail an Sabine Kunkel




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