Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard Ihres Wohn- oder Nichtwohngebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt den Energiebedarfsausweis, bei dem Frau Kunkel, Energieberaterin bei der ABGnova GmbH, anhand der technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig von Nutzverhalten – ermittelt. Beim Energieverbrauchsausweis bildet der Energieverbrauch der Gebäudebewohner der letzten drei Jahre die Berechnungsgrundlage.
BITTE BEACHTEN:
Energieausweise müssen bei Neubauten unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorgelegt werden. Bei Gebäuden und/ oder Wohnungen, die vermietet werden, spätestens bei der Besichtigung. Wird das Gebäude und/ oder die Wohnung in einer Immobilienanzeige veröffentlicht, ist ebenfalls ein Energieausweis vorzulegen. Verstöße dagegen, können als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir erstellen Ihren Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis und beraten Sie gerne persönlich.
Sabine Kunkel
069 21384104
E-Mail an Sabine Kunkel