Ziel eines systematischen Energiemanagements ist es, ihren Energieverbrauch nachhaltig zu gestalten, um so z.B. THG-Emissionen zu reduzieren. Der Fokus liegt auf:
Die Norm ISO 50001 setzt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen, in dem die definierten Standards erfüllt werden müssen. Eine Zertifizierung nach ISO 50001 bestätigt ganz offiziell Ihren Einsatz für einen ressourcenschonenden Umgang mit Energieträgern.
Erfahrene Berater unterstützen Sie bei der Einführung des Energiemanagementsystems. Sie analysieren den betrieblichen Energieverbrauch, leiten Maßnahmen ab, schulen Mitarbeiter und helfen bei der Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung. Besitzen Sie bereits ein Managementsystem (zum Beispiel ISO 9001, ISO 14001, usw.), reduziert sich der Aufwand für die Implementierung deutlich. Nutzen Sie das kostenfreie Impulsgespräch!
Ein Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 unterstützt Sie rechtskonform zu wirtschaften und Bußgeldern vorzusorgen. Es hilft Ihnen dabei ihren Energieverbrauch transparent zu machen und systematisch zu reduzieren. Damit optimieren Sie ihre Energiekosten, steigern Ihre Planungssicherheit und fördern schlussendlich ihre Wettbewerbsfähigkeit. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und steigern die Attraktivität ihres Unternehmens.
Die Bundesregierung strebt bis 2045 die Klimaneutralität an. Den Unternehmen kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nennt Bedingungen für Unternehmen zur verpflichtenden Zertifizierung eines implementierten Energiemanagementsystems gem. ISO 50001. Dies gilt für alle Unternehmen, die in den vergangenen 3 Kalenderjahren im Mittel mehr als 7,5 GWh pro Jahr verbraucht haben. Dabei gilt es gesetzlich verpflichtende Fristen einzuhalten.
Das BAFA überprüft auf Basis von Stichproben die Einhaltung der Vorgabe. Bei Nichterfüllung verhängt es Bußgelder bis 100.000 EUR.
Häufige Fragen:
Die wesentliche Gesetzesgrundlage für die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 bildet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Demnach sind alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a (Mittelwert der letzten drei Kalenderjahre) dazu verpflichtet ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 zu implementieren. Alternativ zu einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 kann auch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt werden.
2. Wie ermittle ich den Gesamtenergieverbrauch meines Unternehmens?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reicht zur Klärung dieser Frage ein „Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs“ zur Hand. Grundsätzlich gilt es alle Energieträger lückenlos mit in die Betrachtung aufzunehmen.
3. Welche Fristen gilt es zu beachten?
Diejenigen Unternehmen, die im Zeitraum zwischen 2020 und 2022 einen Endenergieverbrauch von min. 7,5 GWh aufwiesen, müssen die Einführung ihres Energiemanagementsystems binnen 20 Monaten abschließen. Der korrespondierende Stichtag ist der 18.07.2025. Alle anderen Unternehmen müssen ihren Energieverbrauch jährlich neu überprüfen und bei erstmaliger Überschreitung der Grenze von 7,5 GWh innerhalb von 20 Monaten ab dem 01. Januar des betreffenden Jahres ebenfalls ISO 50001 einführen.
4. Welche Bußgeldvorschriften gelten?
Im Zusammenhang mit der Einführung von Energiemanagementsystemen und umzusetzenden Maßnahmen aus Umsetzungsplänen drohen Bußgelder: Bei Nicht-Einführung eines Managementsystems droht eine Ordnungswidrigkeit bis zu 100.000 EUR, bei unterschlagenen Umsetzungsplänen bis zu 50.000 EUR.
5. Welche weiterführenden Verpflichtungen gehen mit dem EnEfG einher?
Einige Besonderheiten des Energieeffizienzgesetz seien hier hervorgehoben. Beispielsweise die Pflicht zu Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen (bei > 2,50 GWh/a). Dabei gelten alle Einsparmaßnahmen als „wirtschaftlich“, die einen positiven Kapitalwert nach max. 50% der Nutzungsdauer gem. „ValERI-Norm“ (DIN EN 17463) haben. Die Umsetzungspläne müssen im Unternehmensbericht oder im Internet veröffentlicht werden. Außerdem gilt eine Pflicht zur Vermeidung von Abwärmeverlusten und die Meldung von Abwärmepotenzialen, wobei ab dem 01.01.2025 nur noch wesentliche Mengen zu melden sind.
6. Welche Vorteile bietet die ISO 50001 gegenüber EMAS?
Im Allgemeinen unterscheiden sich die beiden Managementsysteme vor allem hinsichtlich ihres Inhalts und des Umfangs der zu veröffentlichen Berichte. Während sich ISO 50001 hauptsächlich auf Energie bezieht und mit einer geringen Veröffentlichungspflicht einhergeht, betrachtet EMAS auch andere umweltbezogene Themen, zu denen umfangreichere Veröffentlichungspflichten gelten. Welches System besser zu ihnen passt hängt von ihren individuellen Bedürfnissen ab.
Andreas Bierich
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