Für die verbleibenden Emissionen kommen Kompensationsmaßnahmen in Frage

Durch die Aktivitäten eines Unternehmens oder den Betrieb einer Immobilie verbleiben restliche Emissionen, die auch durch Energieeinsparung und durch den Einkauf von Grünstrom bzw. Grüngas nicht komplett zu verhindern sind.

Um das Ziel „Klimaneutralität“ zu erreichen, muss der CO2-Footprint aber auch nicht auf Null gesenkt werden. Wissenschaftler sehen eine Emission von rd. 2 Tonnen CO2 pro Person in Deutschland vereinbar mit dem Pariser-2°C-Ziel.

Für das ⁠Klima⁠ ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle, ausgleichen.

Das Angebot von Kompensationsprodukten, die höchste Standards erfüllen, erfolgt über unseren Gesellschafter, die Mainova AG.

Wir beraten Sie individuell.

 

Ihr Ansprechpartner:

Bernd Utesch
tel 069 21384101
e-mail E-Mail an Bernd Utesch




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