Wärmebrückenberechnungen

Der Jahres Primärenergiebedarf eines Gebäudes wird im Wesentlichen durch die Gebäudehülle und Anlagentechnik beeinflusst. Bei der energetischen Bewertung der Gebäudehülle spielen der bauliche Wärmeschutz der einzelnen Bauteile sowie die Wärmeverluste über Wärmebrücken eine große Rolle.

Die Bewertung von Wärmebrücken ist somit ein überaus wichtiger Bereich bei Neubauten und auch Sanierungen. Für die Berücksichtigung der zusätzlichen Wärmeverluste durch Wärmebrücken lässt die EnEV drei Varianten zu:

  • Die Wärmebrückenberücksichtigung kann ohne konkreten Nachweis mit einem Pauschalzuschlag von 0,10 W/(m²K) über die gesamte Gebäudehülle erfolgen.
  • Der Pauschalzuschlag kann auf 0,05 W/(m²K) halbiert werden, sobald im Rahmen eines sogenannten Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird.
  • Als Alternative zu den Pauschalzuschlägen kann die Berücksichtigung der vorhandenen Wärmebrücken auch individuell über eine detaillierte Berechnung erfolgen.

Bei Passivhäusern erfolgt die Berücksichtigung von Wärmebrücken immer detailliert.

Gerne kümmern wir uns um Ihre Wärmebrücken!

 

Ihr Ansprechpartner:

Sabine Kunkel
tel 069 21384104
e-mail E-Mail an Sabine Kunkel




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