Fördermöglichkeiten für die Bestandssanierung

Nutzen Sie bei Ihren Gebäudesanierungsmaßnahmen die staatlichen Zuschüsse von der BAFA und KfW.
Unsere Bauingenieurin Sabine Kunkel und Architektin Sofia Caliendo helfen Ihnen dabei.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Gebäudeeigentümern und WEGs viele
Fördermöglichkeiten offen.   

Mit der Novelle der BEG im Sommer 2026 gab es wichtige Änderungen.

Die ABGnova verfügt über die entsprechenden EEE-Qualifikationen und kann daher neben der Beratung im Vorfeld den Antrag auf Förderung beim BAFA einreichen, das Bauprojekt begleiten und den Verwendungsnachweis erstellen.

Gefördert werden zum Beispiel unter den „BEG Einzelmaßnahmen“ die Fassaden-/Dachdämmung oder der Fensteraustausch sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel Wärmepumpen.
Die Förderhöhen bei Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen bei maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der Wärmepumpe betragen sie meist 30 Prozent.
Die Höhe der förderfähigen Kosten von Wohngebäuden variiert je nach Anzahl der Wohneinheiten und je nachdem, ob ein iSFP vorliegt. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise das Einrichten der Baustelle oder das Gerüststellen. Bei der Umsetzung der Sanierung auf Basis eines ebenfalls förderfähigen iSFP, statt eines herkömmlichen Beratungsberichts, ist ein zusätzlicher Förderbonus möglich. Dies gilt für die Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung. Die Anlagentechnik ist hiervon ausgeschlossen.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Kunkel
tel 069 21384104
e-mail E-Mail an Sabine Kunkel




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