Fördermöglichkeiten für die Bestandssanierung

Nutzen Sie bei Ihren Gebäudesanierungsmaßnahmen die staatlichen Zuschüsse von der BAFA und KfW.
Unsere Bauingenieurin Sabine Kunkel und Architektin Sofia Caliendo helfen Ihnen dabei.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Gebäudeeigentümern und WEGs viele
Fördermöglichkeiten offen.   

Mit der neuen Richtlinie vom 21.12.2023 gab es wesentliche Änderungen, z. B. bei den Förderhöhen für Wärmepumpen. Weitere Informationen finden Sie dazu im folgenden Text.

Die ABGnova verfügt über die entsprechenden EEE-Qualifikationen und kann daher neben der Beratung im Vorfeld den Antrag auf Förderung beim BAFA einreichen, das Bauprojekt begleiten und den Verwendungsnachweis erstellen.

Gefördert werden zum Beispiel unter den „BEG Einzelmaßnahmen“ die Fassaden-/Dachdämmung oder der Fensteraustausch sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel Wärmepumpen.
Die Förderhöhen bei Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen bei maximal 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der Wärmepumpe betragen sie meist 30 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 70 Prozent.
Die Höhe der förderfähigen Kosten von Wohngebäuden liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit mit iSFP pro Gebäude und Kalenderjahr. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise das Einrichten der Baustelle oder das Gerüststellen. Bei der Umsetzung der Sanierung auf Basis eines ebenfalls förderfähigen iSFP, statt eines herkömmlichen Beratungsberichts, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Dies gilt für die Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung. Die Anlagentechnik ist hiervon ausgeschlossen.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Kunkel
tel 069 21384104
e-mail E-Mail an Sabine Kunkel




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