Fördermöglichkeiten für die Bestandssanierung

Nutzen Sie bei Ihren Gebäudesanierungsmaßnahmen die staatlichen Zuschüsse von der BAFA und KfW.
Unsere Bauingenieurin Sabine Kunkel und Architektin Sofia Caliendo helfen Ihnen dabei.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Gebäudeeigentümern und WEGs viele
Fördermöglichkeiten offen.   

Mit der seit Januar 2023 gültigen Reform des BEG wurde der Zugang zu dem Programm weiter erleichtert, Förderboni erhöht und seine Fördereffizienz gesteigert. Die Antragstellung über das BAFA erfordert meist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Die ABGnova verfügt über die entsprechenden EEE-Qualifikationen und kann daher neben der Beratung im Vorfeld den Antrag auf Förderung beim BAFA einreichen, das Bauprojekt begleiten und den Verwendungsnachweis erstellen.

Gefördert werden zum Beispiel unter den „BEG Einzelmaßnahmen“ die Fassaden-/Dachdämmung oder der Fensteraustausch sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel Wärmepumpen.
Die Förderhöhen bei Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen bei maximal 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der Wärmepumpe betragen sie meist 25 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 40 Prozent.
Die Höhe der förderfähigen Kosten von Wohngebäuden ist bei der BEG auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und auf insgesamt höchstens 600.000 Euro pro Gebäude im Kalenderjahr gedeckelt. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise das Einrichten der Baustelle oder das Gerüststellen. Bei der Umsetzung der Sanierung auf Basis eines ebenfalls förderfähigen iSFP, statt eines herkömmlichen Beratungsberichts, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Dies gilt für die Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Kunkel
tel 069 21384104
e-mail E-Mail an Sabine Kunkel




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